Motivarbeitsgemeinschaft „Zoologie“ im Bund Deutscher Philatelisten e. V.

Der Vorstand der Motivarbeitsgemeinschaft fasst in der nachstehenden Beitragsordnung die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sowie die Beitragspflichten aufgrund der Mitgliedschaften im Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e. V. (VPhA) und im Bund Deutscher Philatelisten e. V. (BDPh) zusammen.

Beitragsordnung

  1. Mitgliedsbeitrag für die Motivarbeitsgemeinschaft

Zur Deckung ihrer Ausgaben erhebt die Motivarbeitsgemeinschaft einen Jahresbeitrag von ihren Mitgliedern. Die Höhe dieses Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und gilt bis zu einer neuen Beschlussfassung fort.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:

für erwachsene Mitglieder                                         29,00 Euro,

für jugendliche Mitglieder                                          10,00 Euro.

  1. Mitgliedsbeitrag für den VPhA

Die Motivarbeitsgemeinschaft „Zoologie“ im Bund Deutscher Philatelisten e. V. ist Mitglied im VPhA und zahlt dafür pauschal 100,00 Euro jährlich als Mitgliedsbeitrag. Der auf das einzelne Mitglied der Motivarbeitsgemeinschaft entfallende Anteil (vorher 3,00 Euro) ist im o. a. Mitgliedsbeitrag für die Motivarbeitsgemeinschaft zu 1. enthalten.

  1. Mitgliedsbeitrag für den BDPh

Der VPhA ist Mitglied im BDPh. Nach der Satzung des BDPh gilt für den VPhA eine Beitragsregelung, nach der nur für solche Mitglieder der angeschlossenen Vereine der Jahresbeitrag zu entrichten ist, für die nicht bereits über einen (anderen) Verband ein Beitrag abgeführt wird. Die Beitragspflicht entfällt für ausländische Mitglieder, die bereits Mitglied in einem der FIP angeschlossenen Verbände sind.

Nach der Satzung des VPhA müssen alle Einzelmitglieder der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedsgemeinschaften (also auch der Motivarbeitsgemeinschaft) mit Wohnsitz in Deutschland den vom BDPh festgelegten Bundesbeitrag an den BDPh entrichten. Sofern dies nicht bereits über einen Verein, der über einen Verband dem BDPh angehört, erfolgt, sind die Mitgliedsgemeinschaften verpflichtet, diesen BDPh-Beitrag für ihre Mitglieder an den VPhA abzuführen. Die Motivarbeitsgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Höhe dieses Beitrags. Er beträgt zurzeit 15,00 Euro/Mitglied und Jahr.

  1. Beitragszahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind im Januar des Beitragsjahres fällig. Sie sind eine Bringschuld. Mitglieder erhalten mit der letzten „Zoophila“ eines Jahres eine Mitteilung über den oder die zu zahlenden Beiträge. Ausländische Mitglieder müssen den Betrag ohne zusätzliche Kosten für die Motivarbeitsgemeinschaft auf deren Konto einzahlen.

  1. Zahlungsverzug

Sind die Beiträge nicht bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres eingegangen, ist der Schatzmeister berechtigt, das Mahnverfahren gegen das säumige Mitglied einzuleiten.

Leipzig, den 03.10.2019

Kurt Gronwald                         Dirk Römer                             Viola Grisalva-Frank

(1. Vorsitzender)                     (stellv. Vorsitzender)               (Schatzmeisterin)